Die Sport- und Kulturgemeinschaft Wallerstädten e.V. – abgekürzt SKG Wallerstädten, im nachfolgenden SKG genannt – gibt sich die nachstehend aufgeführte Beitragsordnung.
§ 1 Mitgliedsbeiträge
Die SKG erhebt folgende monatliche Mitgliedsbeiträge:
- Mitglieder zahlen 7,50 Euro.
- Für Familien wird ein Familienbetrag von 15,- Euro erhoben, wenn die betreffende Person unter 18 Jahren ist. Vorausgesetzt alle Familienmitglieder leben in einem Haushalt.
- Vater, Mutter und Kind 15,- Euro
- Vater, Mutter und zwei Kinder 15,- Euro
- Mutter und zwei Kinder 15,- Euro
- Drei Kinder 22,50 Euro
- Vater und drei Kinder 15,- Euro
- Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Lizensierte Übungsleiter oder Trainer sind beitragsfrei, wenn sie ihre Lizenz der SKG, zur Abrechnung mit dem LSB o.ä., uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
§ 2 Ordnungsänderung
Ordnungsänderungen kann der Gesamtvorstand mit 2/3 Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen beschließen, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Die Änderung der Beitragsordnung ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis bekannt zu geben.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 01.02.2011 durch den Gesamtvorstand beschlossen und tritt am Tage nach der ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahre 2011 in Kraft.
Groß-Gerau, den 01. Februar 2011
Der Vorstand
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