Ehrenordnung

Die Sport- und Kulturgemeinschaft Wallerstädten e.V. – abgekürzt SKG Wallerstädten, im nachfolgenden SKG genannt – gibt sich die nachstehend aufgeführte Ehrenordnung.

Durch sie sollen Mitglieder, die sich um das Wohl des Vereins, die Förderung des Sports oder durch herausragende sportliche Leistungen verdient gemacht haben, besonders geehrt werden.

§ 1 Ehrungen

Die SKG verleiht für besondere Verdienste um den Verein Ehrenurkunden,
Ehrenplaketten und Ehrengeschenke. Folgende Ehrungen können ausgesprochen werden:

  • für langjährige Mitgliedschaft,
  • für Verdienste,
  • für ehrenamtliche Mitarbeit,
  • für sportliche Erfolge,
  • aus besonderen Anlässen.

Nichtmitglieder können ebenfalls für Verdienste um den Verein geehrt werden.

§ 2 Ehrungsarten

  1. Für langjährige Mitgliedschaft
    • die bronzene Ehrenplakette im Etui für 25jährige Mitgliedschaft
    • die silberne Ehrenplakette auf Holztafel für 40jährige Mitgliedschaft
    • die goldene Ehrenplakette auf Holztafel für 50jährige Mitgliedschaft
    • die silberne Ehrenplakette auf Silberteller für 60jährige Mitgliedschaft
    • die goldene Ehrenplakette auf Silberteller für 70jährige Mitgliedschaft
  2. Wer für 60jährige Mitgliedschaft geehrt wird, wird automatisch Ehrenmitglied und ist somit beitragsfrei.
  3. Ehrungen für ehrenamtliche Mitarbeit
    • die Verleihung der Ehrenurkunde der SKG Wallerstädten
    • die Ernennung zum Ehrenmitglied durch die ordentliche Mitgliederversammlung;
    • die Ernennung zum Ehrenvorstandsmitglied durch die ordentliche Mitgliederversammlung.
  4. Ein Ehrengeschenk bei sportlichen Erfolgen.
  5. Ehrung aus besonderen Anlässen.

Mit der Verleihung der Ehrenplakette oder der Ernennung zum Ehrenmitglied bzw. Ehrenvorstandsmitglied wird eine Urkunde ausgehändigt.

§ 3 Ehrungsbeschluss

Die Ehrungen werden vom Gesamtvorstand beschlossen und vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter vorgenommen.

Für außerordentliche Verdienste um den Verein ist die Wahl eines ordentlichen Mitgliedes zum Ehrenmitglied oder zum Ehrenvorstandsmitglied der SKG durch eine Mitgliederversammlung möglich. Für den Beschluss ist eine 4/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Das Ehrenmitglied / Ehrenvorstandsmitglied behält diese Auszeichnung auf Lebenszeit, wenn nicht satzungsgemäße Ausschließungsgründe dagegen sprechen.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorstandsmitglieder sind beitragsfrei und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

§ 4 Anträge für Ehrungen

Anträge für Ehrungen von Mitgliedern oder Nichtmitgliedern können von allen Mitgliedern und Abteilungen schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand gestellt werden.

Anträge auf Ernennung zum Ehrenvorstandsmitglied können nur vom geschäftsführenden Vorstand gestellt werden.

Die Anträge sind schriftlich zu begründen.

§ 5 Aberkennung der Ehrung

Aus dem Verein ausgeschlossenen Mitgliedern kann die Ehrung wieder aberkannt werden.

§ 6 Ordnungsänderung

Ordnungsänderungen kann der Gesamtvorstand mit 2/3 Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen beschließen, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Die Änderung der Ehrenordnung ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis bekannt zu geben.

§ 7 Sportliche Ehrungen

Weitergehende Anerkennung von sportlichen Leistungen, z.B. für eine bestimmte Anzahl von Spieleinsätzen, bleiben den Abteilungen vorbehalten.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung wurde am 02.12.2008 durch den Gesamtvorstand beschlossen und tritt am Tage nach der ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahre 2009 in Kraft.

Groß-Gerau, den 02. Dezember 2008

Der Vorstand

Mitglied werden?

Hier geht’s lang!