Beitragsordnung

Die Sport- und Kulturgemeinschaft Wallerstädten e.V. – abgekürzt SKG Wallerstädten, im nachfolgenden SKG genannt – gibt sich die nachstehend aufgeführte Beitragsordnung.

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Die SKG erhebt folgende monatliche Mitgliedsbeiträge:

  1. Mitglieder zahlen 7,50 Euro.
  2. Für Familien wird ein Familienbetrag von 15,- Euro erhoben, wenn die betreffende Person unter 18 Jahren ist. Vorausgesetzt alle Familienmitglieder leben in einem Haushalt.
    • Vater, Mutter und Kind 15,- Euro
    • Vater, Mutter und zwei Kinder 15,- Euro
    • Mutter und zwei Kinder 15,- Euro
    • Drei Kinder 22,50 Euro
    • Vater und drei Kinder 15,- Euro
  3. Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  4. Lizensierte Übungsleiter oder Trainer sind beitragsfrei, wenn sie ihre Lizenz der SKG, zur Abrechnung mit dem LSB o.ä., uneingeschränkt zur Verfügung stellen.

§ 2 Ordnungsänderung

Ordnungsänderungen kann der Gesamtvorstand mit 2/3 Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen beschließen, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Die Änderung der Beitragsordnung ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis bekannt zu geben.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde am 01.02.2011 durch den Gesamtvorstand beschlossen und tritt am Tage nach der ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahre 2011 in Kraft.

Groß-Gerau, den 01. Februar 2011

Der Vorstand

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